FISCHER Rechtsanwälte
in Bürogemeinschaft
Professionelle Beratung, engagierte Prozessvertretung und maßgeschneiderte juristische Lösungen
Die Kanzlei FISCHER Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft hat seit ihrem Bestehen einen Schwerpunkt im Arbeitsrecht hinsichtlich der außergerichtlichen Beratung und der gerichtlichen Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten größerer und mittelständischer Unternehmen in Mannheim, in der Metropolregion Rhein-Neckar sowie bundesweit. Wir können hierbei sowohl auf langjährige Erfahrung als auch auf dauernd aktualisiertes arbeitsrechtliches Fachwissen zurückgreifen.
Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist geprägt von einem Über-/Unterordnungsverhältnis dergestalt, dass dem einzelnen Arbeitnehmer als Arbeitgeber meist ein Unternehmen mit weit überlegenen Ressourcen gegenübersteht. Dieses Missverhältnis tatsächlicher Art, versucht das Deutsche Arbeitsrecht zu kompensieren, in dem es dem Arbeitnehmer im Zusammenspiel der einzelnen arbeitsgesetzlichen Regelungen einen weitgehenden Schutz seiner Arbeitnehmerposition an die Hand gibt, dem die Arbeitsgerichte im Sinne des Gesetzgebers zugunsten des Arbeitnehmers durch ihre Rechtsprechung Geltung verschaffen.
Die erfolgreiche außergerichtliche und gerichtliche anwaltliche Vertretung sowohl von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten setzt die erfahrene Kenntnis dieses Spannungsverhältnisses sowie sämtlicher einschlägiger arbeitsgesetzlicher Regelungen und deren Zusammenspiel in der alltäglichen Praxis voraus, welche wir uns über Jahre erarbeitet und angeeignet haben. In kaum einem anderen Rechtsgebiet hängt der Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit in einem so großen Maß von Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen des mandatierten Rechtsanwalts ab, da in keinem anderen Rechtsgebiet eine derart große Zahl an gerichtlichen Verfahren durch Vergleich, also eine Einigung der Parteien vor Gericht, beigelegt werden. Die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit mit ihrer eigenen Prozessordnung ist auf die vergleichsweise Erledigung von Rechtsstreitigkeiten ausgelegt, so dass die Prozesspartei letztlich als Sieger aus dem Prozess hervorgeht, die unter Kenntnis der eigenen konkreten arbeitsrechtlichen Rechtslage mit ihren Vor- und Nachteilen und der Rechts- und Interessenlage des Gegners am geschicktesten verhandelt.