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Arbeitsrecht - Arbeitgeber

Die Tätigkeit des im Arbeitsrecht mandatierten Rechtsanwalts lässt sich in einen vorgerichtlichen und einen gerichtlichen Wirkungskreis aufteilen. Im Rahmen einer Tätigkeit für den Arbeitgeber bietet sich dem Rechtsanwalt ein weites Aufgabenfeld. Der Arbeitgeber wird das Ziel haben, dass die Arbeitsverhältnisse zu seinen Mitarbeitern durch Arbeitsverträge abgesichert werden, die seine Rechtsposition als Arbeitgeber in einem Rechtsgebiet sichern, welches durch den Schutzgedanken zugunsten des Arbeitnehmers geprägt ist. Der Arbeitgeber wünscht sich rechtssichere Beratung bezüglich seiner Pflichten hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitssicherheit. Weiterhin möchte der Arbeitgeber vielleicht andere Unternehmen oder Betriebsteile erwerben und fortführen. Er benötigt hierbei die arbeitsrechtliche Unterstützung im rechtlichen Problemkreis des Betriebsübergangs und des Übergangs der Mitarbeiter des übernommenen Betriebes auf das Unternehmen des Arbeitgebers. Möglicherweise verfügt das Unternehmen des Arbeitgebers über einen Betriebsrat und der Arbeitgeber möchte mit diesem Betriebsvereinbarungen schließen. Er benötigt hier die anwaltliche Hilfe bei der rechtlichen Ausgestaltung und bei der konkreten Verhandlung der Vereinbarung mit dem Betriebsrat. Weiterhin wird sich nicht vermeiden lassen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu einzelnen oder mehreren Mitarbeitern kündigen möchte. Der beauftragte Rechtsanwalt hat hier die Aufgabe, dem Arbeitgeber bei der Entscheidung zu helfen, wann ein Mitarbeiter aus welchem Grund gekündigt werden kann. Befindet sich der Arbeitgeber in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, müssen vielleicht mehrere Kündigungen auf einmal erfolgen. Der beauftragte Rechtsanwalt unterstützt hier bei der Sozialauswahl oder bei der Erstellung eines Sozialplans.

Die arbeitsgerichtliche Phase des Tätigwerdens des beauftragten Rechtsanwalts schließt sich dann an, wenn der Arbeitnehmer mit der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden ist und sich hiergegen gerichtlich zur Wehr setzt. Der beauftragte Rechtsanwalt vertritt den Arbeitgeber dann in dem Kündigungsschutzverfahren und verteidigt dort die Kündigung. Die Erfolgsaussichten in dem gerichtlichen Verfahren sind dann denkbar gut, wenn der Arbeitgeber bereits im Vorfeld der ausgesprochenen Kündigungen auf die anwaltliche Beratung zurückgegriffen hat.