Arbeitsrecht - Dienstleistungen
Die Kanzlei FISCHER Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft hat seit ihrem Bestehen einen Schwerpunkt im Arbeitsrecht hinsichtlich der außergerichtlichen Beratung und der gerichtlichen Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten größerer und mittelständischer Unternehmen in Mannheim, in der Metropolregion Rhein-Neckar sowie bundesweit. Wir können hierbei sowohl auf langjährige Erfahrung als auch auf dauernd aktualisiertes arbeitsrechtliches Fachwissen zurückgreifen.
Auf einen Blick zusammengefasst bieten wir umfassende anwaltliche Vertretung und Beratung in folgenden arbeitsrechtlichen Tätigkeitsbereichen:
- Kündigungen
- Kündigungsschutzklage
- Abmahnungen
- Aufhebungsverträge
- Arbeitszeugnisse
- Befristungen
- Elternzeit
- Urlaubsrecht
- Mutterschutzrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Abgrenzung Arbeitnehmer/freier Mitarbeiter
- Betriebliche Altersversorgung/Betriebsrenten
- Eingruppierungsfragen
- Überstunden
- Arbeitszeitverkürzung
Wir erarbeiten Betriebsvereinbarungen und setzen diese durch zu folgenden Bereichen:
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Arbeitszeitregelungen
- Restrukturierung und Standortsicherung
- Lohn- und Gehaltsregelungen
- betriebliche Fort- und Weiterbildung
- Arbeitsschutz
- leistungsorientiertes Entgeltsystem
Wir führen Seminare und Schulungen für Betriebsräte, Personalräte, leitende Angestellte der Personalabteilungen und Geschäftsführer durch. Hierbei vermitteln wir arbeitsrechtliches Basiswissen oder frischen dieses auf. Wir informieren über Gesetzesänderungen oder wegweisende Entscheidungen der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und zeigen deren Bedeutung für die alltägliche Betriebspraxis auf.