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Rechtsanwältin Sabine Bergmann-Hendrix

Rechtsanwältin Sabine Bergmann-Hendrix ist Rechtsanwältin seit 1998 und gehört seit diesem Zeitpunkt unserer Kanzlei an. Ihr Schwerpunkt ist das kollektive Arbeitsrecht einschließlich der Formulierung von Betriebsvereinbarungen, Haustarifverträgen und Überleitungsvereinbarungen. Im individuellen Arbeitsrecht liegt ihr Schwerpunkt auf der Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen. Sie vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig vor den Fachgerichten.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Sozialrecht mit den Gebieten des Arbeitsunfallrechts, des Berufskrankheitsrechts, des Rentenrechts, der Krankenversicherung und dem Recht der Arbeitslosigkeit sowie dem Pflegeversicherungsrecht.

Im Familienrecht besteht der Schwerpunkt auf unterhaltsrechtlichen Verträgen, Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen sowie den Überleitungsverfahren im Elternunterhalt. Zu ihren Rechtsgebieten gehört ebenfalls die erbrechtliche Beratung sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen, insbesondere Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche sowie die Abwicklung von Nachlässen.

Rechtsanwältin Sabine Bergmann-Hendrix ist Mitglied des Mannheimer Anwaltsvereins und des Deutschen Anwaltsvereins.